Der E-Kader
Die aus den TFG und aus den Leistungsgruppen erwachsenden Jugendlichen müssen bei entsprechendem Leistungsniveau durch Stützpunktmaßnahmen
der Landesfachverbände in E-Kadern sowie in leistungsstarken Vereinen, die sich durch besonders gute Nachwuchsarbeit auszeichnen, intensiv weiter gefördert werden. Die sportliche Förderung durch die Schulmaßnahmen tritt hier in den Hintergrund. Eine Ausnahme bilden die Standorte mit Leistungsgruppen,
die ihre Förderung bis zur 10. Klasse aufrechterhalten.
- E-Kader werden nur dort eingerichtet, wo am jeweiligen Standort der „schulische Unterbau“ (TAG/TFG/LG) gewährleistet ist.
- E-Kader- und Stützpunkttraining sind Anschlussmaßnahmen der Landesfachverbände in Zusammenarbeit mit den Vereinen.
- Aufbauend auf das TFG-Training werden den Jugendlichen differenzierte sportartspezifische Inhalte des Grundlagen- und Aufbautrainings vermittelt.
- Inhaltliche Grundlage für die Arbeit in den Leistungsgruppen sowie in den E-Kadern/Stützpunkten sind die Rahmentrainingspläne der Landesfachverbände.
- Die Aufnahme in die E-Kader erfolgt
- nach Sichtungsmaßnahmen der Landesfachverbände und
- nach einer Untersuchung in einer sportärztlichenUntersuchungs- und Beratungsstelle.
- Quereinstiege sind möglich.
- Im Sinne einer regelmäßigen und systematischen Trainingsarbeit ist eine verbindliche Teilnahme erforderlich.
- E-Kader- und Stützpunkttraining werden neben dem Vereinstraining in der Regel einmal wöchentlich zweistündig angeboten. In einigen Sportarten, z. B. Rudern und Orientierungslauf, können auch mehrstündige Tages- oder Wochenendlehrgänge in größeren Abständen durchgeführt werden.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an E-Kader und Stützpunktmaßnahmen kommen in der Regel aus verschiedenen Sportvereinen.
- Die Gruppengröße richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Sportart, sollte aber möglichst zwischen 8 bis 20 Jugendlichen liegen.
- Der Übergang vom E- zum D-Kader erfolgt auf der Grundlage von Sichtungsmaßnahmen der Landesfachverbände sowie unter Hinzuziehung objektiver Leistungskriterien. Für die Landeskader liegt die Organisation und Durchführung der Trainingsmaßnahmen beim jeweiligen Landesfachverband.
- Die Leiter der Trainingsgruppen müssen für das Jugendtraining ausgebildete Übungsleiterinnen/Übungsleiter oder Trainerinnen/Trainer sein. Die Umsetzung des Landesprogramms erfordert auf Vereins- und Verbandsebene eine auf das Programm abgestimmte Organisations- und Personalstruktur